Wenn eine Bank eine Immobilie finanziert, dann lässt sie sich als Sicherheit hierauf eine Grundschuld eintragen. Diese berechtigt sie, bei Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers, also zum Beispiel bei dessen Insolvenz, das Haus zu verkaufen und hiermit den Kredit zurückzuzahlen.
Daher ist es natürlich wichtig, dass das Haus über Jahre den Wert erhält, der bei Abschluss durch eine Wertermittlung festgestellt wurde. Dies ist zum einen durch die Erledigung notwendiger Reparaturen erreichbar.
Es gibt jedoch Schäden, die ein Haus für immer entstellen oder unbewohnbar machen und deren Reparatur einen Kreditnehmer finanziell ruinieren kann. Hierzu gehört zum Beispiel Feuer, aber auch Schäden durch Sturm, Leitungswasser oder Blitzschlag.
Um sich gegen diese Schäden abzusichern, sollte eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Sofern eine Bank Immobilienkredite auf ein Objekt vergibt, muss dieses sogar zwingend versichert werden. Als Nachweis muss der Kreditnehmer der Bank auch eine Bestätigung der Versicherungsgesellschaft über den Abschluss der Versicherung einreichen.
Sofern der Kreditnehmer seine Wohngebäudeversicherung kündigen will, um eine günstigere oder leistungsstärkere Police abzuschließen, benötigt er hierfür die Genehmigung der Bank.
Diese muss die bisherige Versicherung anschreiben und die Kündigung bestätigen. Erst dann ist der Abschluss der neuen Police überhaupt möglich.
Solch ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung ist daher in vielen Fällen mit Kosten durch den hohen Bearbeitungsaufwand seitens der Bank verbunden.
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