Will ein Kunde einen Kredit bei der Bank aufnehmen, muss er über ein entsprechendes Einkommen sowie über Sicherheiten verfügen.
Sofern das Einkommen oder die Sicherheiten für den gewünschten Kredit nicht ausreichend sind, wird dieser von der Bank in der Regel abgelehnt.
Die Alternative hierzu ist die Stellung eines Bürgen als Sicherheit für die Bank, der für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners an dessen Stelle tritt und den Kredit zurückzahlen muss.
Da die Rückzahlung des Kredites somit auch stark von der Bonität des Bürgen abhängt, wird diese ebenfalls anhand von Einkommensnachweisen überprüft.
Eine Bürgschaft muss in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. Sie ist immer in der Höhe wie der zugrunde liegende Kredit aktiv, was als Akzessorität bezeichnet wird.
Die in Deutschland im privaten Kreditgeschäft am häufigsten vorkommende Bürgschaft ist die selbstschuldnerische Bürgschaft.
In diesem Fall hat die Bank das Recht, sofort bei Zahlungsverzug des Kreditnehmers an den Bürgen heranzutreten und die Forderung von ihm zu verlangen. Da der Bürge durch diese Art der Bürgschaft auf sein Recht zur Einrede der Vorausklage verzichtet, braucht die Bank so nicht erst das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den eigentlichen Kreditnehmer zu betreiben. Dies spart der Bank Zeit und Geld.
Somit haftet der Bürge in der gleichen Höhe wie der Kreditnehmer auch.
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