Ein Investitionskredit ist ein Darlehen an gewerbliche Kunden eines Kreditinstituts, welches in erster Linie zur Finanzierung von Anlagevermögen verwendet wird. Zum Anlagevermögen zählen zum Beispiel Grundstücke und Gebäude, aber auch Maschinen, Fahrzeuge und andere zum Geschäftsbetrieb notwendige Geräte.
In den meisten Fällen werden die Gegenstände, die finanziert werden, bei einem Investitionskredit auch als Sicherheit verwendet. Sie werden dabei in der Regel sicherungsübereignet, damit der Besitzer diese für seine Produktion auch verwenden kann. Dies bietet der Bank aber trotzdem die Möglichkeit, die Gegenstände im Falle einer Insolvenz zu verkaufen.
Da Investitionsgüter nur eine begrenzte Verwendungsdauer aufweisen, sollte der Kredit nicht länger als diese vergeben werden. Daher werden Investitionskredite zwischen 3-10 Jahren vergeben.
Sofern Grundstücke und Immobilien mit einem Investitionskredit finanziert werden, wird auf diese eine Grundschuld oder Hypothek eingetragen. In diesen Fällen kann die Laufzeit des Darlehens auch länger sein.
Für die Finanzierbarkeit von Investitionskrediten müssen die Bilanzen des Unternehmens sowie dessen Gewinn- und Verlustrechnung geprüft werden. Nur wenn diese positiv ausfällt und die Firma nach Abzug von Steuern Gewinne erzielt, ist eine Kreditvergabe überhaupt erst möglich.
Sofern ein Investitionskredit für ein Unternehmen in Gründung vergeben werden soll, sollte ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater hinzugezogen werden. Dieser kann der Bank ggf. Aufstellungen über die zu erwartenden Umsätze des Unternehmens geben.
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