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Um sich gegen einen möglichen Verlust durch einen Kreditausfall abzusichern, verlangen Banken im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe gewisse Sicherheiten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen personellen, dinglichen und rechtlichen Sicherheiten.

Zu den personellen Sicherheiten zählen die verschiedenen Formen der Bürgschaft. Hierbei verpflichtet sich eine natürliche Person für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einzustehen und bei dessen Zahlungsunfähigkeit den Kredit zu tilgen. Die Bürgschaft erlischt weder mit Tod des Bürgen noch mit Tod des Kreditnehmers sondern mit Ablauf der vertraglichen Frist oder wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.

Zu den dinglichen Sicherheiten zählen in erster Linie die Grundschuld und die Hypothek, die zur Sicherung einer Immobilienfinanzierung verlangt werden und im Grundbuch eingetragen werden. Die Gegenstände der Haftung sind Immobilien, Grundstücke sowie wesentliche Bestandteile des Grundstücks. Bei Geschäftskrediten können auch Maschinen als dingliche Sicherheit verpfändet werden. Im Falle von ausbleibender Tilgungsraten hat das Kreditinstitut das Recht das Pfand zu verkaufen und mit dem Erlös den Kredit zu tilgen.

Im Rahmen der rechtlichen Kreditsicherheiten greift die Bank vor allem auf die Abtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen oder bestehende Lebensversicherungen des Kreditnehmers zurück. Bei der Lohn- und Gehaltsabtretung wird vereinbart, das regelmäßige Einkommen bis auf den unpfändbaren Anteil für die Rückführung des Kredites zu verwenden.

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