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Die eigene Leistungsfähigkeit ist Kreditnehmers besonders wichtig, denn mit ihren Einkommen tilgen sie ihre Kredite. Fällt die Arbeitskraft aber durch Unfall oder Krankheit aus, können große finanzielle Probleme bis hin zur Insolvenz entstehen. Auch die gesetzliche Absicherung in Form der Erwerbsminderungsrente, die allen Menschen der gesetzlichen Rentenversicherung zusteht, ist hier nicht ausreichend, denn sie bietet gerade einmal einen Mindestschutz.
Aus diesem Grund ist es ratsam, bei Abschluss eines Kreditvertrages auch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit abzuschließen, sofern diese nicht bereits vorhanden ist, denn grundsätzlich ist sie für jeden arbeitenden Menschen, ob mit oder ohne Krediten, ratsam.

Wird der Kreditnehmer jetzt berufsunfähig, bezahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die es ermöglicht, sowohl die Kreditraten als auch den Lebensunterhalt zu bestreiten. So kann eine Insolvenz in vielen Fällen vermieden werden, sofern die monatliche Rente nicht zu niedrig vereinbart wurde. Sie sollte daher immer in Höhe der Lebenshaltungskosten sowie der zutragenden Kreditkosten abgeschlossen werden.
Auch die Banken bieten Berufsunfähigkeitsversicherungen in Verbindung mit Ratenkrediten an. Diese Versicherung kann zum Beispiel als Kreditversicherung vereinbart werden.

Zu beachten ist in diesem Fall jedoch, dass eine solche Versicherung zwar fürs erste die Kreditraten im Fall der Berufsunfähigkeit übernimmt, die Übernahme ist aber meist auf einen Zeitraum von 12 Monaten befristet. Danach muss der Kreditnehmer diese doch wieder selbst bezahlen.

Kreditzinsen können sich häufiger ändern, die aktuellen Zinsen und Angaben nach der PAngV finden Sie in unserem Kreditvergleich



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